§ 34 Inhalt der Eintragung
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GGArt29Abs6G
Gliederung
Zweiter Abschnitt Volksbegehren
§ 34 Inhalt der Eintragung
Die Eintragung muß enthalten
1. Vor- und Familiennamen,
2. Geburtsdatum,
3. Wohnort und Wohnung,
4. die Unterschrift.
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