§ 3 Gewährung des Mindesterfüllungsbetrags
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LASaarDV 2
Gliederung
Erster Titel Zusammentreffen saarländischer Vorauszahlungen mit saarländischer Unterhaltshilfe und mit Kriegsschadenrente
§ 3 Gewährung des Mindesterfüllungsbetrags
Sind saarländische Vorauszahlungen gewährt worden, wird der Mindesterfüllungsbetrag (§ 278a Abs. 4, § 283a Abs. 1 Nr. 3 LAG) nur gewährt, soweit er die Vorauszahlungen übersteigt.
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