BundesrechtBundesgesetzeZweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im SaarlandErster Titel Zusammentreffen saarländischer Vorauszahlungen mit saarländischer Unterhaltshilfe und mit Kriegsschadenrente§ 3

§ 3Gewährung des Mindesterfüllungsbetrags

Up-to-date