§ 12 Anwendung im Land Berlin
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LASaarDV 2
Gliederung
Vierter Titel Sonstige und Schlußvorschriften
§ 12 Anwendung im Land Berlin
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (BGBl. I S. 1) in Verbindung mit § 39 des Gesetzes zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland auch im Land Berlin.
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