LAGÄndG 8
Gliederung
Art I Änderung von Gesetzen
Art II Vergünstigungen für Staatsangehörige der Vereinten Nationen in Berlin (West)
Art III Überleitungs- und Schlußvorschriften
§ 16 Nichtanwendung im Saarland
Dieses Gesetz gilt nicht im Saarland.
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